Mitgliedschaft

Jeder kann Mitglied werden, der den Zweck und die Ziele des Vereins bejaht und unterstützt. Auch eine Fördermitgliedschaft ist möglich.

Sie finden hier die Satzung als PDF zum Download

Ordentliche Mitglieder sind Angehörige von psychisch kranken und behinderten Menschen. Unter Angehörigen versteht der Verein, jeden, der einem psychisch kranken Mensche nahe steht, der sich ihm „angehörig“ fühlt: Partner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Lebensgefährten, Freunde usw. Fördernde Mitglieder sind juristische und natürliche Personen, die den Zweck und die Ziele des Vereins bejahen und seine Arbeit unterstützen.

Was umfasst die Mitgliedschaft?

  • Die Mitgliedschaft aller Angehörigen in der Familie zum Mitgliedsbeitrag eines Einzelmitglieds ist möglich und wünschenswert. Der Beitrag ist ein Familienbeitrag.
  • Vierteljährliche Zusendung der Verbandszeitschrift des Landesverbands Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. „unbeirrbar“ mit verbandsinternen und bayerischen Informationen aus dem psychiatrischen und gesundheitspolitischen Bereich.
  • Vierteljährliche Zusendungen der Zeitschrift „Psychosoziale Umschau“ mit Nachrichten vom Bundesverband der Angehörigen und der Psychiatrie-Erfahrenen, sowie über das psychiatrische Geschehen in Deutschland.
  • Einladungen zu allen Veranstaltungen des Vereins
  • Einladungen zu Tagungen unseres Landesverbands und zum Bundestreffen der Angehörigen
  • Kostenlose sozialrechtliche juristische Beratungen
  • Die automatische Mitgliedschaft auch im Landesverband berechtigt zur kostenlosen Beratung durch den VdK

Kosten der Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro (Stand 2015). Darin ist die Mitgliedschaft in den drei Organisationen enthalten:

  1. Verein der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker in der Region 10
  2. Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
  3. Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.